Preissuchmaschinen müssen auf Versandkosten hinweisen
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Mehr Transparenz: Laut BGH-Urteil müssen Preissuchmaschinen neben den Produktpreisen auch gleich die Versandkosten auflisten. (Bild: dpa/tmn)
am 17.07.2009
Karlsruhe (dpa) - Preissuchmaschinen im Internet müssen auf ihren Ranglisten neben dem Produktpreis auch auf die Versandkosten hinweisen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.
Nach dem am Freitag (17. Juli) veröffentlichten Urteil muss der Verbraucher auf einen Blick erkennen können, ob der angegebene Preis Versandkosten enthält oder nicht. Denn von dieser wesentlichen Information hänge die Aussagekraft des Preisvergleichs ab, der üblicherweise in einer Rangliste dargestellt werde. Damit gab der BGH der Klage eines Elektronikhändlers gegen einen Konkurrenten statt, der in der Suchmaschine «froogle.de» nur den Preis angegeben hatte.
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