IT-News World - tägliche PC-, Internet- und IT-NewsIT-News World:   Home | Hier werben | Impressum |
 

 
 

Anzeige 
 
Startseite Aktuelles Berichte Tipps Spiele Surftipp Netzwelt News-Archiv
 
 
IT-News World » Berichte » Impressumspflicht im Netz gilt auch für viele Blogger

Berichte

Impressumspflicht im Netz gilt auch für viele Blogger

Bewertung:
Impressumspflicht im Netz gilt auch für viele Blogger IT-News-World.de 0 5 1
Impressum für Blogs
So wichtig wie der Inhalt selbst: Fast jede Webseite braucht ein Impressum. (Bild: Remmers/dpa/tmn)

am 15.07.2009 | Von Philipp Laage, dpa

Berlin (dpa/tmn) - Wer eine Webseite geschäftlich nutzt, braucht es. Aber auch die meisten anderen Internetauftritte kommen nicht ohne ein Impressum aus. Doch wer das Netz durchforstet, wird feststellen, dass die Angaben der Seitenbetreiber keineswegs einheitlich sind.

Dabei können selbst kleinste Verstöße abgemahnt werden. Prinzipiell handle ordnungswidrig, wer schuldhaft gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht - so heißt das Impressum im Internet offiziell - verstößt, erklärt der Rechtsanwalt Markus Wiedemann aus Berlin. «Das kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.»

Ein Impressum soll dem Nutzer anzeigen, mit wem er es zu tun hat, erläutert Astrid Auer-Reinsdorff von der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin. Der Betreiber solle sich im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht hinter der Anonymität seiner Webseite verstecken können, sagt Sören Siebert, Anwalt aus Berlin und Experte für Internetrecht.

Nach deutschem Recht braucht jede Webseite ein Impressum, wie Siebert erläutert. Einzige Ausnahme seien nach dem Gesetzeswortlaut Angebote, die «ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken» dienen und nicht geschäftsmäßig betrieben werden. «Wann genau eine Website als rein private Website gilt, ist jedoch hoch umstritten.»

Kein Zweifel besteht bei Auftritten von Unternehmen, Onlineshops und regelmäßigen journalistischen Angeboten: Sie sind nie privat. Doch was gilt für Betreiber von Seiten, die weder gewerblich handeln noch ausschließlich Privates anbieten? Das Paradebeispiel hier sind Blogs, von denen die wenigsten ausschließlich aus privaten oder familiären Gründen geführt würden. «Meine Katze, mein Haus, mein Garten» - so beschreibt Siebert den Inhalt eines rein privaten Blogs. Doch selbst dann könne man nicht pauschal sagen, ob eine Anbieterkennzeichnung nötig ist.

Schon wenn ein Blogger ein Werbebanner schaltet, gehen laut dem Experten viele Gerichte von einer geschäftsmäßigen Nutzung aus. «Wenn ein Blog regelmäßig journalistische Inhalte veröffentlicht, gilt es ebenfalls nicht mehr als privat.»

Den Inhalt des Impressums regeln das Telemediengesetz und der Rundfunkstaatsvertrag, erklärt Wiedemann. Bei nicht geschäftsmäßigen Diensten müssen Vor- und Nachname sowie die Anschrift genannt werden. Bei juristischen Personen wie einer GmbH seien zudem die Rechtsform und alle vertretungsberechtigten Personen erforderlich.

Für geschäftsmäßige Webseiten müssen zudem eine Mail-Adresse, eine eventuell zuständige Aufsichtsbehörde, die Handels-, Vereins- oder sonstige Registernummer, das Registergericht und die Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben werden. Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten ist darüber hinaus die redaktionell verantwortliche Person zu nennen. Generell empfiehlt es sich auch, eine Telefonnummer anzugeben.

Das Impressum müsse leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, erläutert Auer-Reinsdorff. «Die Angaben sollten so angebracht sein, dass sie von keiner Unterseite des Internetangebots mehr als zwei Klicks entfernt sind.» Am besten sei es, wenn man das Impressum unter genau dieser Bezeichnung findet, erklärt Siebert. «Anbieterkennzeichnung» sei sicher auch in Ordnung. Ein Wort wie «Backstage» reicht dagegen nicht - entschied zumindest das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg (Aktenzeichen: 5 W 80/02).

IT-News als RSS-Feed lesen

« vorheriger Artikel
Lautstärkeausgleich macht DVDs auf Notebooks lauter
nächster Artikel »
Community-Baukasten Friend Connect jetzt auf Deutsch

Weitere News aus Berichte

Kryptische Kürzel - Gerätebezeichnungen sorgen für Verwirrung

23.05.2012 | Von Tobias Hanraths, dpa | Starnberg/Berlin (dpa/tmn) - Wer ein technisches Gerät anschaffen möchte, verliert oft zuerst die Übersicht - und dann die Nerven. Denn viele Hersteller geben ihren Produkten ellenlange und unverständliche Bezeichnungen. So lassen sich die kryptischen Kürzel entziffern:  .  Weiter lesen ...

Apps und Tools für USB-Sticks: Der Mini-PC in der Hosentasche

22.05.2012 | Von Thomas Joos, dpa | Korschenbroich (dpa/tmn) - USB-Sticks sind Alltag. Doch die kleinen Wegbegleiter können nicht nur Fotos, Dokumente und Videos speichern. Wer transportable Programme, sogenannte Portable Apps auf ihnen ablegt, hat seinen Mini-PC immer dabei.  .  Weiter lesen ...

Befehle vom Telefon: Fernsteuerungs-Apps für TV & Co.

18.05.2012 | Von Tobias Hanraths, dpa | Stuttgart (dpa/tmn) - Unterwegs den Router anschalten, aus der Ferne auf die Musiksammlung zugreifen und den Fernseher vom Nebenraum aus steuern: Remote-Apps machen es möglich. Allerdings kochen viele Hersteller ihr eigenes Süppchen, Universallösungen gibt es kaum.  .  Weiter lesen ...

Sprachen pauken für den Urlaub - Neue Apps und Lernprogramme

16.05.2012 | Von Cordula Dernbach, dpa | Berlin (dpa/tmn) - «Hallo», «Tschüss», «Bitte» und «Danke»: Wer im Urlaub mehr als nur diese Sprachfetzen beherrschen will, kann fremde Begriffe und Vokabeln mit elektronischen Helfern lernen. Unter den neuen Programmen gibt es auch Angebote für Kinder.  .  Weiter lesen ...

Sprachen pauken für den Urlaub - Neue Apps und Lernprogramme

16.05.2012 | Von Cordula Dernbach, dpa | Berlin (dpa/tmn) - «Hallo», «Tschüss», «Bitte» und «Danke»: Wer im Urlaub mehr als nur diese Sprachfetzen beherrschen will, kann fremde Begriffe und Vokabeln mit elektronischen Helfern lernen. Unter den neuen Programmen gibt es auch Angebote für Kinder.  .  Weiter lesen ...

Weitere News aus dem Bereich Berichte »

 

Nokia / Nokias E5 unterstützt den in vielen Firmen verwendeten Standard Microsoft Exchange und eignet sich damit auch für den Job. (Bild: Nokia)
 
     
 

Anzeige