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Internet-Sperren gegen Kinderpornografie ab 1. August

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Stoppschild
Internet-Sperre: Vom 1. August an werden im Internet auf Seiten mit Kinderpornografie rote Stoppschilder erscheinen. (Bild: dpa)

am 10.07.2009

Berlin (dpa) - Vom 1. August an werden im Internet auf Seiten mit Kinderpornografie rote Stoppschilder erscheinen. Der Bundesrat billigte am Freitag (10. Juli) einmütig das Gesetz mit den umstrittenen Internet-Sperren.

Mit dem Warnhinweis soll Benutzern klar gemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre für sie strafbar ist. Das sieht das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz gegen Kinderpornografie vor:

- Das Bundeskriminalamt (BKA) erstellt Listen mit Web-Adressen, die Kinderpornografie anbieten. Die Internet-Dienstleister («Provider») müssen diese Seiten sperren. Beim Internet-Anwender wird ein Stopp-Schild auf dem Bildschirm erscheinen.

- Wer das Stopp-Schild anklickt, macht sich nicht strafbar. Auf dem Hinweis steht die Warnung, dass der sexuelle Missbrauch an Kindern und Verbreitung, Erwerb oder Besitz von Kinderpornografie strafbar ist. Die Blockade ist nach Angaben von Web-Experten allerdings relativ leicht zu umgeben.

- Web-Experten sagen, dass es andere technische Methoden gibt, illegale Inhalte aus dem Netz zu verbannen. Vor allem die Provider seien in der Pflicht, auf deren Rechner im Netz die Inhalte liegen («Host-Provider»). Um diesem Einwand zu begegnen, soll das Prinzip «Löschen vor Sperren» gelten. Das Gesetz wurde auf den 31. Dezember 2012 befristet. Danach sollen Alternativen geprüft werden.

- BKA und Kinderschützer gehen davon aus, dass allein die Stoppschilder auf viele gelegentliche Nutzer von Kinderpornos abschreckend wirken. Die Opfer des sexuellen Missbrauchs vor der Kamera sind zu 40 Prozent zwischen drei und sechs Jahre alt. Die Abnehmer sind laut BKA meist Männer mittleren Alters. 

- Die meisten Fotos und Filme werden laut BKA über kommerzielle Webseiten verbreitet. Kontakt und Handel spielen sich vor allem in Tauschbörsen ab. Für privat genutzte Computer kann über Kinderschutzfunktionen im Betriebssystem oder spezielle Software-Pakete der Aufruf von bestimmten Seiten im Netz oder Dienste wie zum Beispiel Chatten verboten oder eingeschränkt werden.

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