Gericht: Anwalt nicht im Internet verunglimpfen
Gericht: Anwalt nicht im Internet verunglimpfen
IT-News-World.de
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am 30.06.2009
Frankfurt/Main (dpa) - Ein Rechtsanwalt muss sich im Internet nicht mit Schmähkritik oder verletzender Satire überziehen lassen. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden.
Das Gericht gab damit der Klage eines Anwaltes statt und verbot es einen Verein «Nicht-Abzocken e.V.», den Juristen weiterhin auf seiner Web-Seite zu verunglimpfen (Aktenzeichen: 2-03 O 172/09). Der beklagte Verein hatte den Rechtsanwalt im Zusammenhang mit einem als Satire gemeinten Artikel über «Abzocker» auf seiner Web-Seite in der Weise abgebildet, dass er trotz eines Balkens im Gesicht zumindest für den engeren Bekanntenkreis erkennbar war.
Der Verein berief sich auf die Meinungs- und Kunstfreiheit und verwies darauf, dass ein Rechtsanwalt eine «Person der Zeitgeschichte» sei, die eine solche Kritik zu dulden habe. Dem widersprach jedoch die Zivilkammer. Ein Rechtsanwalt sei nicht Person der Zeitgeschichte und habe deshalb ein Recht darauf, vor der Veröffentlichung eines Fotos von ihm um Erlaubnis gebeten zu werden. Ausdrücklich stellten die Richter das Persönlichkeitsrecht des Rechtsanwaltes über das Recht auf freie Meinungsäußerung des Vereins. Dies gelte umso mehr, als dass die Schmähung und Missachtung des Anwaltes eindeutig im Mittelpunkt der Berichterstattung gestanden habe.
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