BGH-Urteil: Schüler dürfen Lehrer weiter benoten
BGH-Urteil: Schüler dürfen Lehrer weiter benoten
IT-News-World.de
0
5
2

Die Bewertung von Lehrern durch ihre Schüler auf dem Internetportal «spickmich.de» ist laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtens. (Bild: dpa)
am 23.06.2009
Karlsruhe (dpa) - Schüler dürfen ihre Lehrer weiterhin im Internet benoten. Das Persönlichkeitsrecht eines Lehrers werde dadurch nicht verletzt, entschied am Dienstag (23. Juni) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Das Gericht hatte über die Klage einer Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers zu befinden, die von Schülern im Internetportal «spickmich.de» bewertet worden war. Die Revision der Lehrerin wurde zurückgewiesen. Die Pädagogin, die im Unterrichtsfach Deutsch die Note 4,3 erhalten hat, sah ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Das höchste deutsche Zivilgericht hat damit erstmals über die Zulässigkeit der von Schülern im Internet abgegebenen Lehrerzensuren entschieden, es betonte aber, es handele sich «durchaus um einen Einzelfall».
Infos
Bewertungsportale im Internet Bewertungsportale im Internet boomen - von Ärzten und Handwerkern über Spielplätze, Restaurants und Hotels bis hin zu DVD-Playern und Kameras können Nutzer alles beurteilen. Allerdings ist die Notengebung wie bei dem Schülerportal «spickmich.de» nicht selten umstritten. Eine Übersicht der wichtigsten Angebote. Reisen: Wenn es um die Wahl des Hotels geht, sind Seiten wie «HolidayCheck.de», «Tripadvisor.de» oder «Hotel.de»für viele Urlauber zum wichtigen Gradmesser geworden. Kritik entzündet sich daran, dass einige Betreiber bei Buchung von den Reiseveranstaltern Provisionen erhalten und damit nicht unabhängig sind. Zudem sind Manipulationen nicht ausgeschlossen - etwa durch konkurrierende Hoteliers. Die Betreiber betonen, dass sie die Bewertungen überprüfen. Restaurants: Auf Portalen wie «Restaurant-Kritik.de» oder «Qype.de» müssen sich tausende von Köchen dem Urteil der Esser stellen. Die Betreiber sehen sich als basisdemokratische Alternative zu Gault Millau und Co, Kritiker halten die Bewertungen für zu oberflächlich. Arztbewertungen: Auf Portalen wie «DocInsider.de», «Jameda.de» oder «Helpster.de» können Patienten berichten, ob sie mit der Behandlung zufrieden sind und wie lange sie auf einen Termin warten mussten. Ärztevertreter kritisieren, dass Laien die medizinische Heilkunst nicht seriös beurteilen könnten. Auch «weiche Faktoren» wie die Freundlichkeit des Mediziners spielten eine wichtige Rolle bei der Genesung, halten die Betreiber dagegen. Der AOK-Bundesverband hat kürzlich eine eigene Ärzte-Bewertungsseite angekündigt. Produkte: Test-Portale wie «Ciao.de» und «Dooyoo.de» werben damit, Nutzern «Kaufberatung» zu bieten - bei Elektroartikeln und Autos, aber auch Kosmetik. Das Online-Versandhaus Amazon, bekanntgeworden mit dem Verkauf von Büchern, bittet seine Kunden ebenfalls um Rezensionen. Studien zeigen, dass viele Käufer diese Urteile hilfreich finden. Angesichts der Anonymität sind Manipulationen allerdings auch hier nicht ausgeschlossen.
Weitere News aus Aktuelles
23.05.2012 | Köln/Berlin (dpa/tmn) - Ehepaare teilen sich fast alles, so auch einen Internetanschluss. Was ist jedoch, wenn ein Partner Urheberrechte verletzt? Der Partner ist dafür nicht generell haftbar, entschied ein Oberlandesgericht.
Weiter lesen ...
23.05.2012 | Karlsruhe (dpa/tmn) - Die Kosten für mobiles Surfen und Telefonieren sind für viele Kunden aufgrund der Fülle nicht einfach zu überblicken. Daher sind Mobilfunkanbieter verpflichtet, über hohe Surfgebühren zu informieren.
Weiter lesen ...
22.05.2012 | Hannover (dpa/tmn) - Wer im Sommer sein Smartphone zu lange in der Sonne liegen lässt, muss mit dem Schlimmsten rechnen. Die Hitze schadet dem Touchsreen. Aber auch Der Akku kann dadurch an Leistung büßen.
Weiter lesen ...
22.05.2012 | Berlin/Leipzig (dpa/tmn) - Mit der Übernahme eines Unternehmens durch ein anderes kann ein Kündigungsrecht entstehen. So auch im Fall der Tele Columbus. Ob und wann Kunden kündigen dürfen erklärt eine Verbraucherzentrale.
Weiter lesen ...
22.05.2012 | Berlin (dpa/tmn) - Bei eBay tritt im Sommer ein neues Bezahlverfahren in Kraft. Alle Zahlungen gehen an eBay - und werden bei Privatverkäufern innerhalb von sieben Tagen freigegeben, wenn der Käufer die Ware nicht reklamiert.
Weiter lesen ...
Weitere News aus dem Bereich Aktuelles »