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Berichte

Bucht der Markenpiraten: Rechtsverstöße bei eBay

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Rechtsverstöße bei eBay
Wer bei eBay ein Plagiat versteigert oder Markennamen für seine Zwecke missbraucht, bekommt schnell Ärger. (Bild: Remmers/dpa/tmn)

am 27.05.2009 | Von Nadia-Maria Chaar, dpa

Mainz/Düsseldorf (dpa/tmn) - Ob Kleidung, Spielkonsolen oder Bremsscheiben: Produktpiraten belagern mit Fälschungen von Markenartikeln das Online-Auktionshaus eBay. Die betroffenen Unternehmen verfolgen Verstöße rigoros und mahnen auch private Verkäufer ab.

«Viele Firmen wollen ein Exempel statuieren und gehen massiv gegen Endverbraucher vor», sagt Carmen Gahmig von der Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz in Mainz. Daher ist Vorsicht angebracht, wenn man Markenprodukte verkauft, an deren Echtheit Zweifel bestehen. Auch der Vergleich mit bekannten Namen ist heikel.

Produktpiraten nutzen den Effekt, dass Markennamen zur Orientierung im Netz besonders wichtig sind, weil das Produkt vor dem Kauf nicht begutachtet werden kann. Teils vorsätzlich, teils naiv preisen auch Hobby-Händler Ramsch als Originale an. Das ist ein Problem für eBay. Denn laut Bundesgerichtshof haftet der Marktplatz gegenüber Markenherstellern wie Rolex dafür, dass keine Fälschungen eingestellt werden (Aktenzeichen: I ZR 35/04).

So fahndet das Auktionshaus gemeinsam mit 31 000 Markenrechteinhabern nach Verstößen. Eine Suchmaschine scannt alle Angebote. Offerten mit Fälschungen werden gelöscht, der Rechteinhaber wird informiert. Dann flattert dem Verkäufer meist eine Abmahnung samt saftiger Rechnung ins Haus. In so einer Situation rät Verbraucherschützer Dahmig: «Sofort zum Anwalt. Solche Schreiben darf man nie ignorieren.»

Markenrechtsexperte Terhaag gibt ein Beispiel: «Selbst wenn Sie das Nike-Hemd guten Gewissens in Cala Ratjada im Shop gekauft haben, ordentlich eingetütet und mit Kassenbon, hilft ihnen das nicht, wenn sich herausstellt, dass es eine Fälschung ist.» Für den zivilrechtlichen Schadensersatz-Anspruch spielt es keine Rolle, ob man wusste, was man tat.

Das Abmahnschreiben, korrekt Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, umfasst gewöhnlich drei Dinge: Eine Zahlungsaufforderung, eine Unterlassungserklärung und eine Verpflichtungserklärung. Letztere besagt, dass man sich für jeden weiteren Verletzungsfall verpflichtet, erneut eine bestimmte Summe zu zahlen, erklärt Terhaag. «Man muss die Erklärung unterschreiben und auch zahlen muss man meistens.» Verhandelbar seien die Höhe des Schadenersatzes und die Dauer der Verpflichtungserklärung.

Zum Produktpiraten wird man als Verkäufer übrigens schon mit Formulierungen in der Produktbeschreibung wie «à la Prada» oder «ähnlich Puma». Denn dabei handelt es sich um unzulässige vergleichende Werbung. «Cartier hat ein Recht, nicht mit jemandem verglichen zu werden, der nicht in der gleichen Liga spielt», erklärt Anwalt Terhaag (OLG Frankfurt, Aktenzeichen: 6 W 80/04). Auch das Nennen beliebter Markennamen ohne Bezug, das sogenannte Keyword-Spamming, ist nicht erlaubt (LG Braunschweig, Aktenzeichen: 9 O 367/08).

Infos

Keine Angebote mit fremden Fotos Bevor jemand sein Auktionshaus-Angebot mit einem fremden Foto schmückt, sollte er besser selbst zur Kamera greifen. Das Oberlandesgericht Brandenburg verurteilte einen eBay-Verkäufer zu 3000 Euro Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht. Er hatte mit dem geschützten Werbefoto des Herstellers für sein gebrauchtes Navigationsgerät geworben (Aktenzeichen: 6 U 58/08).
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