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Für Internet-Computer sind Rundfunkgebühren fällig

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am 19.05.2009

München/Ansbach (dpa) - Auch für einen ausschließlich beruflich genutzten PC mit Internetzugang müssen Rundfunkgebühren bezahlt werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Dienstag (19.5.) entschieden.

Er bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach (Aktenzeichen 7 B 08.2922), ließ aber laut Mitteilung Revision gegen das Urteil zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.

Ein Rechtsanwalt hatte die Bezahlung der Gebühren verweigert und gegenüber der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) erklärt, in seiner Kanzlei werde ein internetfähiger Computer nur für berufliche Zwecke und nicht zum Rundfunkempfang genutzt. Daraufhin hatte die GEZ Gebühren mit Bescheid festgesetzt. Die dagegen erhobenen Widersprüche und die Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach waren erfolglos geblieben.

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