Urheberrechte bei Online-Auktionen beachten
Urheberrechte bei Online-Auktionen beachten
IT-News-World.de
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am 27.04.2009
Berlin (dpa/tmn) - Wer online etwas versteigern will, sollte seine Auktionen nicht mit offiziellen Produktfotos illustrieren. Auch auf Texte der Hersteller zur Beschreibung der Gegenstände verzichtet der Nutzer besser.
Denn sie sind ebenso wie die Bilder urheberrechtlich geschützt, so dass unter Umständen Ärger droht, warnt der Branchenverband Bitkom in Berlin. Ebenfalls zu vermeiden seien Formulierungen wie «im Rolex-Stil» für eine No-Name-Uhr - damit würde das Markenrecht des Herstellers verletzt werden.
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