T-Mobile: Keine Entschädigung bei solchen Störungen
T-Mobile: Keine Entschädigung bei solchen Störungen
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Am Dienstag mussten viele T-Mobile-Kunden aufs mobile Telefonieren verzichten. Anspruch auf Entschädigung besteht laut T-Mobile nicht. (Bild: dpa)
am 22.04.2009
Bonn (dpa) - Der Ausfall des Handy-Netzes bei T-Mobile wirft Fragen nach möglichen Entschädigungsansprüchen für Kunden auf. Die Geschäftsbedingungen von T-Mobile sähen bei solchen Störungen grundsätzlich keine Entschädigungen vor.
Das sagte ein Unternehmenssprecher am Mittwoch (22. April) der Deutschen Presse-Agentur dpa in Bonn. Von der Bundesnetzagentur hieß es, bei dem Ausfall handele es sich um Vertragsrecht und damit um Zivilrecht. Millionen T-Mobile-Handykunden mussten am Dienstag (22. April) in weiten Teilen Deutschlands mindestens drei Stunden lang auf mobiles Telefonieren verzichten. Grund war der Ausfall von zwei Zentralcomputern.
Die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen- Bundestagsfraktion, Nicole Maisch, forderte unterdessen eine schnelle und unbürokratische Entschädigung. «Alle 39 Millionen Kunden können erwarten, dass sie mit der nächsten Monatsrechnung eine angemessene Gutschrift erhalten.»
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