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AktuellesMusik im eigenen Blog: Rechtefrage im Vorwege klären
![]() Wer in seinem Blog die Musik von Dritten nutzen will, sollte im Vorwege die Urheberrechte abklären. Sonst drohen Abmahnungen und Strafgelder. (Bild: dpa) am 01.04.2009 Berlin (dpa/tmn) - Wer im eigenen Blog die Musik von Bands oder Interpreten präsentieren will, muss vorher die Frage nach den Urheberrechten klären. Andernfalls handelt er sich womöglich schnell Ärger ein. «Der Rechteinhaber kann eine Abmahnung schicken, dafür fallen erstmal Anwaltskosten an», sagte Rechtsanwalt Thorsten Feldmann aus Berlin. Auch Schadensersatzansprüchen sehe sich der Blogger unter Umständen gegenüber, sagte der auf IT-Recht spezialisierte Experte anlässlich der Internet-Konferenz re:publica (1. bis 3. April) in Berlin. Hinzu kommt: Die Rechte an ein und demselben Song werden häufig von einer Vielzahl an Personen und Gesellschaften gehalten. «Sie können deshalb unter Umständen eine Abmahnung von der Plattenfirma und vom Künstler selbst bekommen», erläuterte Henning Krieg, Anwalt und Experte für Internetrecht aus Frankfurt/Main. Auf der re:publica hält er zusammen mit Feldmann einen Vortrag über rechtliche Fallstricke des Bloggens. Benutzt werden darf etwa Musik, bei der die Frage nach den Rechten über eine sogenannte Creative-Commons-Lizenz geklärt ist. Den Urheber muss der Blogger den Experten zufolge dann aber trotzdem nennen. Bei Songs ohne diese Lizenz, die auch nicht anderweitig freigegeben sind, bleibt dem Betreiber des Blogs nur, die Rechteinhaber zu ermitteln und sie um Erlaubnis zu fragen. Zwar verteidigt die Musikbranche ihre Rechte besonders vehement. Doch auch Inhaber von Bildern, Stadtplänen oder Zeitungsartikeln - also Bildagenturen und Verlage - haben nach Thorsten Feldmanns Worten inzwischen Strukturen geschaffen, um Verstöße zu ahnden. Für einen ertappten Blogger und seinen Geldbeutel gibt es hier aber einen entscheidenden Unterschied zur Musikindustrie: «Die Rechteinhaber machen Druck, sie bieten aber häufig erstmal die Legalisierung an», erklärte Henning Krieg. Das bedeutet: Der Blogger bekommt die Möglichkeit, bisher «schwarz» genutzte Fotos oder Artikel gegen eine Lizenzgebühr auf seiner Seite stehenzulassen. Links
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