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Kinderpornos im Netz: Kabinett will Zugang erschweren

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Kinderpornos im Netz
Das Bundeskabinett hat eine härtere Bekämpfung von Kinderporno-Seiten im Internet beschlossen. (Bild: dpa)

am 25.03.2009

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat eine härtere Bekämpfung von Kinderporno-Seiten im Internet beschlossen. Die Bundesregierung will nach einem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch (25. März) den Zugang zu Kinderporno-Seiten erschweren, die auf Servern im Ausland liegen.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, den kommerziellen Massenmarkt mit Millionen-Einnahmen empfindlich zu stören und ein gesellschaftliches Signal zur Ächtung von Kinderpornografie zu setzen. Internetseiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, dürften nicht frei zugänglich sein. Alle deutschen Anbieter von Internetzugängen sollen deshalb verpflichtet werden, den Zugang zu Kinderporno-Seiten zu erschweren oder unmöglich zu machen.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte, nur versierte Internet-Nutzer mit krimineller Energie könnten künftig Sperrungen von Seiten mit kinderpornografischem Inhalt umgehen. Die Ministerin betonte, dass die Mehrzahl der Anbieter von Internet-Seiten entschlossen sei, mit der Bundesregierung entsprechende Verträge abzuschließen. Das Gesetz solle zügig umgesetzt werden. Im Wirtschaftsministerium seien die Vorarbeiten bereits angelaufen.

Infos

Kaum zu kontrollieren Das Internet wird seit Jahren von Pädophilen zum Austausch von Kinderpornografie missbraucht. Die meisten Fotos und Filme werden laut Bundeskriminalamt (BKA) über kommerzielle Webseiten verbreitet, die damit Millionenumsätze machen. Kontakt und Handel spielen sich vor allem in Tauschbörsen ab. Die Darstellungsweise wird immer brutaler, und die Opfer werden immer jünger: 80 Prozent sind jünger als zehn Jahre, 30 Prozent sogar unter zwei Jahre alt. Zunehmend zeigen die Bilder sogar schweren Missbrauch von Kindern unter sechs Jahren. Die Bilderflut macht eine Kontrolle kaum möglich. Die Zahl der ermittelten Fälle ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Wurden 2005 laut Kriminalstatistik bundesweit 3788 Fälle der Verbreitung von Kinderpornografie registriert, waren es 2007 bereits 11 357. Oft werden die Behörden nur durch Hinweise von Internet-Providern und Surfern aufmerksam. Dazu kommen Funde bei Stichproben. Die Ermittler verfolgen digitale Spuren oder werten beschlagnahmte Adressenlisten und Kreditkartennummern aus. Die Abnehmer von Kinderpornografie finden sich nach BKA-Angaben in allen sozialen Schichten. In der Mehrzahl sind es Männer mittleren Alters, die über genug Zeit und Geld verfügen. Nach Hochrechnungen des Bundesfamilienministeriums werden solche Seiten hierzulande 300 000 bis 400 000 Mal pro Tag angeklickt. Deutschland ist damit einer der Hauptabsatzmärkte. Für Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie drohen in Deutschland bis zu fünf Jahre Haft. Nach einer 2008 in Kraft getreten Gesetzesverschärfung erfüllt auch das aufreizende Zurschaustellen der Genitalien von Kindern den Tatbestand der Kinderpornografie. Schon das bloße Abrufen von Kinderporno-Seiten kann bestraft werden. Zudem wurde das sogenannte Schutzalter möglicher Opfer von 16 auf 18 Jahre erhöht.
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