Mobilfunk-Bestandskunden müssen Gebührenerhöhungen nicht hinnehmen
Mobilfunk-Bestandskunden müssen Gebührenerhöhungen nicht hinnehmen
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Als Bestandskunden müssen Verbraucher Gebührenerhöhungen ihres Mobilfunkanbieters nicht hinnehmen. (Bild: dpa)
am 23.03.2009
Berlin (dpa/tmn) - Mobilfunk-Bestandskunden müssen eine Gebührenerhöhung von ihrem Provider nicht hinnehmen. Ändert der Anbieter plötzlich die Vertragskonditionen, haben Verbraucher das Recht zu kündigen, erläutert Rafaela Tschöp vom Online-Magazin teltarif.de in Berlin.
Sie könnten auch darauf bestehen, dass ihr alter Vertrag zu den bestehenden Konditionen weiterläuft. Medienberichten zufolge wollen mehrere Mobilfunkanbieter nach jahrelangen Preissenkungen jetzt die Gebühren erhöhen. Zum Teil sollen Handy-Gespräche dabei um bis zu 53 Prozent teurer werden.
Grundsätzlich können Mobilfunkanbieter laut Tschöpe nur von Neukunden höhere Gebühren verlangen. Bei Bestandskunden sei das nur dann möglich, wenn deren Vertrag ausläuft. Allerdings könne der Provider den Vertrag auch von sich aus kündigen - zum Beispiel, wenn er bei Vertragsumstellungen ein bestimmtes Preismodell durch ein anderes ersetzen will. In diesem Fall müsse das Unternehmen jedoch die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist berücksichtigen, die Kunden informieren und ihnen Gelegenheit zum Widerspruch geben.
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