Mahnbescheiden dubioser Internetfirmen widersprechen
Mahnbescheiden dubioser Internetfirmen widersprechen
IT-News-World.de
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am 06.03.2009
Mainz (dpa/tmn) - Verbraucher sollten sich nicht von unberechtigten Mahnbescheiden dubioser Internetfirmen einschüchtern lassen. Betroffene müssten aber rasch handeln und binnen zwei Wochen nach Erhalt Widerspruch einlegen, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz.
Der Mahnbescheid sei ein einfacher und kostengünstiger Weg, Geld einzutreiben. Allerdings prüfe kein Gericht, ob die erhobenen Forderungen auch berechtigt sind. In den letzten Monaten häufen sich den Angaben zufolge Fälle, bei denen Verbraucher nach der Anmeldung bei Webseiten Rechnungen bekommen, obwohl sie keinen Vertrag mit dem Betreiber der Seite geschlossen haben. Die dubiosen Firmen behaupteten das Gegenteil und versuchten, Verbraucher mit Anwälten und Inkassobüros einzuschüchtern. Nach Angaben der Verbraucherzentrale tritt in diesem Zusammenhang häufig ein Unternehmen namens Online Content Ltd. in Erscheinung, das unter anderem die Seite «berufe-welt.de» betreibt.
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