Webseiten-Impressum: Besser mit Telefonnummer
Webseiten-Impressum: Besser mit Telefonnummer
IT-News-World.de
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am 03.03.2009
Kehl (dpa/tmn) - Wer eine Webseite ins Internet stellt, muss darauf ein Impressum veröffentlichen. Dabei empfiehlt es sich, auch eine Telefonnummer anzugeben, um sich rechtlichen Ärger zu ersparen, rät das Europäische Verbraucherzentrum im baden-württembergischen Kehl.
Denn laut einer EU-Richtlinie darf die Telefonnummer nur dann weggelassen werden, wenn auf eine andere Art ein ebenso rascher Kontakt möglich ist. Eine E-Mail-Adresse ist immer anzugeben.
Diese Regelungen gelten nicht nur für Betreiber von Online-Shops, erläutert Felix Braun vom Verbraucherzentrum. «Im Zweifel hält man sich auch im privaten Bereich besser daran - denn schon, wenn auf der Seite Werbebanner geschaltet sind, können diese Vorgaben greifen.» Schlimmstenfalls drohe Webseiten-Betreibern eine Abmahnung, wenn sie gegen die Regelungen verstoßen.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Impressumspflicht (Az.: C-298/07) sei bei vielen der Eindruck entstanden, dass auf die Angabe einer Telefonnummer im Impressum ohne weiteres verzichtet werden kann. Das stimme so aber nicht, warnen die Experten. In dem Fall hätten die Richter einem Webseitenbetreiber zwar zugestanden, lediglich eine Anfragemaske als Kontaktmöglichkeit anzugeben. Der Anbieter hatte auf schriftliche Anfragen aber stets innerhalb von 30 bis 60 Minuten reagiert.
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