Definition für Breitband-Internet wird angepasst
Definition für Breitband-Internet wird angepasst
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Mit einem Breitbandanschluss sind Internet-Nutzer fix unterwegs - nun passt die Bundesregierung die Definition nach oben an. (Bild: dpa)
am 10.02.2009
Hamburg/Berlin (dpa) - Internetverbindungen sollen in Deutschland künftig offiziell erst ab einer Übertragungsrate von einem Megabit pro Sekunde als Breitbandanschluss gelten.
«Die Breitbanddefinition wird demnächst auf 1 MBit/s angehoben», heißt es in einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Partei Die Linke. Für die Regierung beginnt Breitband derzeit schon bei Übertragungsraten von 384 Kilobit pro Sekunde. Das Kabinett wolle sich noch im Februar mit dem Ausbau der Breitbandversorgung befassen, teilte das Wirtschaftsministerium am Dienstag (10.2.) mit. Wie viel Geld dafür investiert wird, ist noch offen.
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen bis Ende 2010 alle deutschen Haushalte Zugang zu einem Anschluss mit 1 MBit/s haben. «Das reicht auf keinen Fall», kritisierte Klaus Landefeld vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco. Mit einer solchen Verbindung könnten Filme im Internet nur eingeschränkt angeschaut werden, das Telefonieren übers Netz sei schwierig und es dauere unter Umständen immer noch Stunden, um Updates herunterzuladen.
Derzeit haben rund 92 Prozent der Haushalte Zugang zu einer Breitbandverbindung von 1 MBit/s. Würde man die Definition auf 2 MBit/s anheben, wären nur noch rund 70 Prozent aller Haushalte «versorgt».
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