Mangelhafte Ebay-Ware: Rückzahlung trotz Negativ-Bewertung
Mangelhafte Ebay-Ware: Rückzahlung trotz Negativ-Bewertung
IT-News-World.de
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am 09.02.2009
München (dpa) - Bei Mängeln an einer bei Ebay versteigerten Ware muss der Verkäufer den Kaufpreis auch zurückzahlen, wenn der Käufer eine schlechte Bewertung über ihn online gestellt hat. Das geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München hervor.
Das Gericht gab damit einer Käuferin Recht, die im Juni 2007 für 1214 Euro ein Notebook ersteigert hatte (Aktenzeichen: 262 C 34119/07). Beim Erhalt stellte sie einen Riss sowie Kratzer an dem Gerät fest. Daraufhin widerrief sie den Kaufvertrag, sandte das Notebook zurück und verlangte den Kaufpreis zurück. Außerdem gab sie eine negative Bewertung über die Verkäuferin bei Ebay ab.
Daraufhin weigerte sich die Verkäuferin, das Geld zurückzuzahlen. Durch die - aus ihrer Sicht - falschen Bewertungen habe sie erhebliche Gewinneinbußen erlitten. Die Käuferin müsse diese widerrufen.
Das Amtsgericht München urteilte, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund der Mängel berechtigt gewesen sei. Ein Zurückbehaltungsrecht der Verkäuferin wegen der Bewertungen bei Ebay bestehe nicht, da es keine direkte Verbindung zu den Ansprüchen gebe. Eine Aufrechnung angeblicher Gewinneinbußen mit der Rückzahlungsforderung komme nicht in Betracht, da die behaupteten Einbußen nicht ausreichend belegt worden seien.
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