Mahnung über unbezahlte Telefonrechnung prüfen
Mahnung über unbezahlte Telefonrechnung prüfen
IT-News-World.de
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am 30.01.2009
Mainz (dpa) - Wer Mahnungen über unbezahlte Telefonrechnungen von Call-by-Call-Anbietern bekommt, sollte diese nach einem Rat der rheinland-pfälzischen Verbraucherzentrale ganz genau prüfen.
Bei der Call-by-Call-Telefonie wird vor der eigentlichen Telefonnummer eine weitere Vorwahl eingegeben, damit das Gespräch günstiger wird. Abgerechnet wird über die Telekom-Rechnung. Wer seine Telefonrechnung nicht rechtzeitig bezahlt, erhält von der Telekom eine Mahnung. Darauf erscheint aber nur die T-Com-Forderung und nicht die Beträge der anderen Anbieter, worauf die Verbraucherschützer in Mainz hinwiesen.
Wer das übersieht und nur den Mahnbetrag zahlt, begleicht nicht die Kosten der Drittanbieter und gerät spätestens 30 Tage nach Zugang der ursprünglichen T-Com-Rechnung automatisch in Verzug. Nun flatterten derzeit etlichen Haushalten Mahnungen ins Haus über Forderungen, die teilweise mehrere Jahre zurückliegen. Während die angemahnten Telefonkosten bis zu drei Euro betrügen, lägen die Inkassokosten zwischen 20 und 30 Euro. Die Verbraucherzentrale empfiehlt den Betroffenen zu prüfen, ob die Forderung überhaupt besteht und ob sie gegebenenfalls bereits verjährt ist.
Letzteres sei der Fall, wenn die Rechnung aus dem Jahr 2005 oder früher stammen - sie müssten nicht mehr bezahlt werden. Werden Telefonkosten aus dem Jahr 2006 und später angemahnt, sollte man sich von der Firma die Richtigkeit der Forderung nachweisen lassen und die Beträge mit der ursprünglichen Telefonrechnung vergleichen.
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