Einstellen bei Ebay ist Angebot eines Kaufvertrages
Einstellen bei Ebay ist Angebot eines Kaufvertrages
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Ebay-Verkäufer aufgepasst: Der Anbieter muss die Ware auch dann abgeben, wenn das Höchstgebot deutlich unter dem eigentlichen Wert liegt. (Bild: dpa)
am 19.01.2009
München (dpa) - Schnäppchenjäger dürfen in Online-Auktionshäusern wie Ebay weiter auf günstige Angebote hoffen: Nach einem Urteil müssen die Verkäufer ihre Ware auch dann zum vereinbarten Preis an den Meistbietenden abgeben, wenn sie dafür weit unter Wert bezahlt werden.
Das Einstellen bei Ebay sei ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages, das der Käufer durch sein Gebot annehme, heißt es in einer Entscheidung des Amtsgerichts München (Az: 223 C 30401/07). Der Verkäufer könne sein Angebot allenfalls anfechten, dies müsse aber sofort erfolgen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein gesonderter Zuschlag wie bei einer Versteigerung sei für einen wirksamen Kaufvertrag nicht notwendig, argumentierten die Richter. Auch den Vorwurf, ein so niedriger Preis sei sittenwidrig, wies das Gericht zurück. Bei privaten Auktionen ohne Mindestgebot werde der Preis durch die Nachfrage festgelegt. Angesichts der Willensfreiheit beider Parteien sei nicht zu beanstanden, dass Gegenstände unter Wert verkauft würden.
Das Gericht hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Verkäufer bei Ebay ein Auto für mindestens 2100 Euro angeboten hatte. Als sich beim ersten Mal niemand dafür interessierte, stellte er das Fahrzeug ein zweites Mal ein - dieses Mal ohne Mindestpreis. Der spätere Kläger bot 100 Euro für das Fahrzeug und bekam prompt den Zuschlag. Mit dieser geringen Summe wollte sich der Verkäufer aber nicht zufriedengeben und weigerte sich, das Auto herauszugeben. Daraufhin erhob der Käufer Klage. Das Gericht gab dem Kläger recht. Der Verkäufer habe auch nicht sofort die Anfechtung erklärt und sei deshalb an den Vertrag gebunden.
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