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Falsche Rechnungen: Ärger mit Kabel-TV-Betreibern

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Ärger mit Kabel-TV-Betreibern
An der Technik liegt es selten - wenn Verbraucher Probleme mit ihren Kabel-TV-Betreibern haben, dann eher wegen der Rechnungen. (Bild: Schierenbeck/dpa/tmn)

am 15.01.2009 | Von Sven Appel, dpa

Düsseldorf (dpa/tmn) - Ein Kabelanschluss ist eine praktische Sache. Abgesehen von seinem ursprünglichen Verwendungszweck lässt er sich für digitales Fernsehen nutzen, für Internet und Telefon ebenso. Technisch alles kein Problem.

Doch angesichts eines regelrechten Ansturms von neuen Kabelkunden, haben viele Verbraucher Schwierigkeiten mit ihrem Anbieter. Die Beschwerden häufen sich. Marc Hankmann zum Beispiel, Kunde bei der in Nordrhein-Westfalen agierenden Unitymedia, zog Anfang Juni 2008 von Bonn nach Münster. Online füllte Hankmann einen Umzugsauftrag aus. Zu dem von ihm gewünschten Termin konnte er den digitalen TV-Anschluss auch unter der neuen Adresse nutzen. Beim nächsten Blick auf seinen Kontoauszug fiel Hankmann auf, dass er doppelt zahlte - für den Anschluss in der alten und in der neuen Wohnung. Was Hankmann nicht wusste: In Münster war nicht mehr die Unitymedia Services GmbH, sondern die Unitymedia NRW GmbH für seinen Kabelanschluss zuständig. Beim Telefonat mit der Hotline des Tochterunternehmens wurde ihm mitgeteilt, dass er den Vertrag mit der Services GmbH hätte kündigen müssen.

Laut Rolf Dahlmann, Referent für digitale Medien bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, sind solche Fälle keine Seltenheit. Es lässt sich nicht genau beziffern, wie groß die Zahl der Kabelkunden ist, die ein Problem mit ihrem Anbieter haben. Es sind jedoch so viele, dass die Verbraucherzentrale überlegt, eine Beschwerdeinstanz einzurichten. Zudem befürchtet Dahlmann, dass es schlimmer wird. Der Grund ist, dass der Anteil von Kabel-TV-Kunden, die digitales Fernsehen empfangen, noch gering ist. Die Anbieter wollen diese Quote erhöhen.

Dabei versuchen sie, den Kunden zusätzliche Programmpakete oder Dienste schmackhaft zu machen, wie Michael Gundall, Referent für Telekommunikation und Medien der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz zu berichten weiß: Wer bei Kabel Deutschland auf digital umstellen will, erhalte die dafür nötige Smartcard und einen Receiver. «Allerdings wird damit auch das Angebot Kabel Digital Home freigeschaltet. Und wer diese zusätzlichen Sender nicht will und nicht rechtzeitig kündigt, zahlt nach zwei Monaten kostenloser Testphase mindestens zehn weitere Monate.» Juristisch sei das zwar einwandfrei - aber nicht unbedingt anwenderfreundlich, so Gundall.

Als Ärgernis empfinden es viele Kabel-TV-Kunden, dass Kabel Deutschland und Unitymedia ihr Programm abgesehen von den öffentlich-rechtlichen Sendern verschlüsseln. Das gilt selbst für ansonsten frei empfangbare Programme wie die von RTL oder ProSieben. Um dennoch das ohnehin auf der Leitung liegende digitale TV sehen zu können, muss daher neben dem obligatorischen Digital-Receiver eine Smartcard zum Entschlüsseln des Programms eingesetzt werden. Diese Smartcard geben die Anbieter heraus - gegen Gebühr.

Hinzu kommt, dass die Kabel-Gesellschaften die Nutzung der Karte nur mit einer sehr eingeschränkten Zahl von Receiver-Modellen zulassen. Das wird von Kunden und Verbraucherschützern als Gängelung empfunden. Den Kabelnetzbetreibern geht es laut Katrin Köster von der Unitymedia Group bei dieser Praxis darum, dass bestimmte Maßgaben zum Jugend- und Kopierschutz eingehalten werden.

Unitymedia-Kunde Marc Hankmann hat zwar die gewünschten Programme - nur doppelt zahlen wollte er dafür nicht: Er schrieb ein Fax an die Geschäftsführung des Anbieters. Das Unternehmen habe sich ein paar Tage später bei ihm gemeldet, sich entschuldigt und die Sache mit den doppelten Gebühren aus der Welt geschafft. Doch die Kette von Missverständnissen riss nicht ab: In einem erneuten Schreiben wurde Hankmann als neuer Kunde begrüßt, eine Freischaltgebühr und Porto für eine weitere Settop-Box in Rechnung gestellt. Die muss er nicht bezahlen, und auch die zugesandte Hardware darf er seinem Anbieter zufolge behalten.

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