Kinder dürfen keine Abos für Klingeltöne abschließen
Kinder dürfen keine Abos für Klingeltöne abschließen
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Wenn Minderjährige wie diese Schülerinnen ohne Erlaubnis der Eltern ein Abo für Klingeltöne abschließen, ist der Vertrag ungültig. (Bild: dpa)
am 13.01.2009
Ilmenau (dpa/tmn) - Schließt ein Kind ein Abonnement für Klingeltöne ab, schützt auch eine Prepaid-Karte nicht vor hohen Kosten. Ist die Karte aufgebraucht, passiert zunächst scheinbar gar nichts. Tatsächlich sammeln sich die Kosten aber weiter an.
Wird die Karte dann wieder aufgeladen, gehe der Betrag automatisch vom Guthaben ab, warnt das Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaft der Technischen Universität Ilmenau in Thüringen auf dem Portal medienbewusst.de. Damit Kinder über ihr Handy keine Abos abschließen, sollten Eltern alle Mehrwertnummern und Premium-SMS vom Anbieter sperren lassen.
Haben Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren ein Abonnement ohne die Zustimmung der Eltern abgeschlossen, ist der dadurch entstandene Vertrag nicht rechtskräftig. Die Einverständniserklärung der Eltern wäre nötig gewesen, erklären die Medienwissenschaftler. Eltern könnten in solchen Fällen die Zahlung verweigern und sogar das Geld ab Beginn des Abos zurückfordern.
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