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AktuellesExperte: Virtuelle Welten sind kein rechtsfreier Raum
![]() In der 3D-Welt «Second Life» können Nutzer in der Disco flirten oder sich einen Sportwagen kaufen - doch auch dort gelten aber die Gesetze. (Bild: Linden Lab) am 23.12.2008 Oldenburg (dpa) - Heiße Flirts in der Disco, einen teuren Sportwagen kaufen, um die ganze Welt reisen oder ein Schloss bauen - in virtuellen Welten wie «Second Life» ist so gut wie alles möglich. Doch die Freiheit ist nicht grenzenlos. «Virtuelle Welten sind kein rechtsfreier Raum», sagt der Oldenburger Jurist Jürgen Taeger. Denn auch dort können Menschen Straftaten begehen, werden Markenrechte verletzt oder ist der Datenschutz gefährdet. Gemeinsam mit Kollegen von den Universitäten Bremen und Lüneburg arbeitet der Professor gerade an einem Handbuch, das sich mit diesen Rechtsfragen beschäftigt. Schon lange ist «Second Life» nicht mehr nur ein Spiel für Computerfans, sondern auch eine Plattform für reale Geschäfte. Unternehmen wie adidas, Mercedes, Sony oder IBM sind dort genauso vertreten wie Banken, Universitäten und Religionsgemeinschaften. Bereits jetzt können Avatare - animierte Computerfiguren der Nutzer - in Geschäften Kleidung, Möbel oder Bücher kaufen, die sie dann in der realen Welt zugeschickt bekommen. Welche Rechte die Verbraucher dann zum Beispiel auf Widerruf haben, wollen die Forscher in ihrem Buch beschreiben. «Noch viel spannender ist aber die Rechtslage bei Geschäften, die innerhalb der virtuellen Welt bleiben», sagte Taeger. Denn dort könne es den Nutzern schnell passieren, dass sie unbeabsichtigt das Marken- oder Urheberrecht verletzten. Wer zum Beispiel in einer virtuellen Boutique Schuhe mit drei weißen Streifen verkaufe, könne Ärger mit einem Sportartikelhersteller bekommen. «Oder jemand eröffnet eine Disco und spielt dort Musik ohne vorher die entsprechenden Rechte erworben zu haben», ergänzte der Jurist. Doch nicht nur geschäftliche Streitigkeiten in virtuellen Welten landen zunehmend vor den Gerichten. So ließ sich kürzlich ein Ehepaar scheiden, nachdem ein Mann in «Second Life» seinen Avatar mit einer anderen Frau verheiratet hatte. «In Japan wurde sogar eine Frau verhaftet, weil sie den Avatar ihres Ehemannes aus Rache getötet hatte», erzählte Taeger. «Dabei handelt es sich natürlich nicht um ein echtes Tötungsdelikt - sie hat sich die Zugangsdaten ihres Mannes verschafft und seinen Avatar einfach gelöscht. Das fällt dann unter Computerkriminalität.» Andere Straftaten in virtuellen Welten sind dagegen weniger harmlos. «Es gibt unschöne Pornografie-Angebote, darunter auch Kinder-Pornografie.» Auch eine Art virtuelles Trainingscamp für Terroristen habe es schon gegeben.
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