Online-Kauf dokumentieren - AGB ausdrucken
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IT-News-World.de
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am 24.11.2008
Berlin (dpa/tmn) - Beim Einkaufen über das Netz empfiehlt es sich, alle Bestellschritte und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers auszudrucken. Bestätigt der Anbieter die Bestellung per Mail, wird auch diese am besten aufbewahrt.
Dann ist der Kunde in einer guten Ausgangsposition, falls der Händler einen anderen Gegenstand als den bestellten oder gar nicht liefert - und sich womöglich auf zwischenzeitig geänderte Bedingungen beruft, erklärt der Branchenverband BITKOM in Berlin.
Läuft der Bestellvorgang glatt, gefällt dem Kunden das Gelieferte aber nicht, kann er es in der Regel innerhalb von zwei Wochen an den Verkäufer zurückschicken. Dieser muss ihm den Kaufpreis erstatten. Die Rücksende-Kosten muss der Händler dagegen nur übernehmen, wenn der Artikel mehr als 40 Euro kostet. Bereits mehr als zwei Millionen Verbraucher haben in diesem Jahr online Weihnachtsgeschenke gekauft, wie eine gemeinsame Studie von BITKOM und dem Institut Forsa ergab.
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