Haftpflichtschutz greift bei Virenmail an Dritte
Haftpflichtschutz greift bei Virenmail an Dritte
IT-News-World.de
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am 17.09.2008
Hamburg (dpa/tmn) - Wer eine Mail mit schadhaftem Inhalt an einen Dritten verschickt, ist heute in der Regel durch seine private Haftpflichtversicherung geschützt. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Nutzer seine Daten vorher durch einen Virenscanner geprüft hat.
Das erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Die Anti-Viren-Software müsse auf dem neusten Stand der Technik sein. Dann zahle die Versicherung in der Regel auch für den Fall, dass Daten bei Dritten unwissentlich Schaden angerichtet haben.
Nach Angaben des BdV übernehmen heute die meisten Privathaftpflichtversicherungen Schäden, die durch die Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten verursacht werden. Das gelte aber nur für Fälle innerhalb von Europa. Für bewusste Angriffe durch Hacker kämen die Versicherer ebenso wenig auf. In diesem Fall müsse der Übeltäter selbst zahlen.
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