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Bewegung bei Alters-Einstufungen von Spielen

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Alterskennzeichnung
Die von der USK vergebenen Alterskennzeichnungen auf Spielen müssen künftig deutlich größer sein als bisher. (Bild: Schierenbeck/dpa/tmn)

am 18.08.2008 | Von Florian Oertel, dpa

Berlin (dpa/tmn) - Sogenannte Killerspiele können seit Anfang Juli schneller als bisher als jugendgefährdend auf dem Index landen. Aber was bedeutet das eigentlich? Und wer bestimmt die Alters-Einstufungen bei «normalen» Spielen? Auch hier hat sich einiges geändert.

Ein indiziertes Spiel darf in Deutschland nicht öffentlich verkauft werden. Auch Werbung und Verkauf im Versandhandel sind verboten. Indizierungen spricht die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) aus. Dazu hat sie seit 1. Juli durch eine Änderung des Jugendschutzgesetzes mehr Befugnisse als zuvor.

So kann die BPjM jetzt auch Spiele auf den Index setzen, in denen Selbstjustiz als einzige Lösung propagiert wird. Außerdem wurden die Kriterien erweitert, nach denen ein Spiel automatisch als indiziert gilt. «Die Möglichkeiten, ein Spiel zu indizieren, haben sich durch den Wortlaut des Gesetzes vervielfacht», sagt Michael Trier, Chefredakteur der Zeitschrift «GameStar». Trier fürchtet aber, dass die Änderung des Gesetzes eher für Unsicherheit sorgen wird - vor allem, wenn es um die Frage geht, ob ein Spiel von Gewalt beherrscht wird oder nicht.

Die dritte Neuerung: Die Alterskennzeichnung hat in Zukunft deutlich größer auszufallen als bisher. Nichts geändert hat sich an den Alters-Einstufungen. Da sind zum einen Spiele ohne Altersbegrenzung. Die nächsten Stufen sind «6», «12» und «16». «18» bedeutet: «keine Jugendfreigabe». Außerdem gibt es Spiele, denen die Kennzeichnung verweigert wird: Das sind die Titel, bei denen die BPjM tätig wird und in der Regel auch eine Indizierung verhängt.

Organisiert wird die Kennzeichnung von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) aus Berlin - bisher getragen vom Förderverein für Jugend und Sozialarbeit. Zum 1. Juni haben diese Trägerschaft zwei Industrieverbände übernommen: der Bundesverband der Entwickler von Computerspielen namens G.A.M.E. und der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) - beide ebenfalls mit Sitz in Berlin.

Ausgerechnet zwei Industrieverbände - kann das gutgehen? «Ja», sagt BIU-Sprecher Olaf Wolters. Denn die Entscheidungsgewalt liege bei den Bundesländern: «Das Jugendschutzgesetz schreibt vor, dass die Obersten Landesjugendbehörden die Kennzeichnung vornehmen. Und die bedienen sich dabei der USK.»

Diese fungiert als Dienstleister - und bedient sich eines Kreises unabhängiger Experten. Zunächst spielen sogenannte Sichter die Titel, dann präsentieren sie ihre Ergebnisse einem fünfköpfigen Gremium aus vier von insgesamt rund 60 Gutachtern der USK - darunter Lehrer oder auch Mitarbeiter von Jugendämtern. Komplettiert wird das Gremium vom Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK.

«Es entscheidet mit Mehrheit, aber der Ständige Vertreter hat immer Vetorecht», erläutert Olaf Wolters. Dieser Ständige Vertreter heißt Jürgen Hilse. Oft sei das Abgrenzen schwierig, sagt der Psychologe. «Wenn ein Spiel zum Beispiel die Freigabe ohne Altersbeschränkung erhalten soll, muss es freundlich und bunt sein.»

Heikel sei mitunter die Entscheidung, ob ein Spiel mit einer «6» oder einer «12» in die Läden kommt. Das gelte auch für die Frage «'16' oder '18'?». Je realitätsnaher und auch drastischer das Spiel, desto höher die Chance, dass es auf eine «18» hinausläuft.

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