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Im Internet nicht mehr Daten verraten als nötig

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Muss man seine Mail-Adresse wirklich preisgeben? Verbraucherschützer raten zu Zurückhaltung. (Bild: dpa-infocom)

am 13.08.2008

Hannover (dpa/tmn) - Ob vor dem Online-Einkauf oder zur Anmeldung bei Communitys: Bei vielen Anwendungen kommen Netznutzer nicht umhin, persönliche Daten preiszugeben. Dabei machen sie möglichst immer nur diejenigen Angaben, die wirklich nötig sind.

Das rät Wolfgang Holst, Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen in Hannover. Wie sehr diese Zurückhaltung geboten ist, zeigt momentan der Fall der CD mit umfangreichen Daten von rund 17 000 Bürgern, die Verbraucherschützern zugespielt worden war.

Welche Angaben wirklich nötig sind und welche optional, erkennen Verbraucher am einfachsten, wenn etwa der Internet-Händler auf dem auszufüllenden Onlineformular Letztere mit Sternchen gekennzeichnet hat. «Die Angabe der Telefonnummer zum Beispiel ist normalerweise nicht erforderlich», sagt Holst. Das gilt ebenso für das Einkommen, den Familienstand oder Hobbys, wonach ebenfalls nicht selten gefragt wird.

Als Pflichtangabe gekennzeichnet ist neben der Bankverbindung dagegen oft die Mail-Adresse - obwohl sie etwa zum Abwickeln einer Online-Bestellung nicht unbedingt benötigt wird: «Wenn die Ware per Post kommt, braucht der Händler eigentlich keine E-Mail-Adresse von mir», sagt Holst. «Und wenn er sie doch verlangt, kann ich immer noch eine Zweitadresse angeben, das ist grundsätzlich auch eine Datenschutzmaßnahme.»

Hat ein Anbieter optionale Angaben überhaupt nicht gekennzeichnet, überlegt sich der Anwender nach Holsts Worten besser, ob er sich nicht lieber einen anderen sucht. Denn wer schon bei der Erhebung der Angaben datenschutztechnische Mängel erkennen lasse, der nehme es mit einiger Wahrscheinlichkeit auch beim weiteren Umgang mit den Daten nicht so genau.

Wer sich bei Chatrooms oder einem sozialen Netzwerk registrieren lässt, in dem der Spaß im Vordergrund steht, wird zwar nicht um die Angabe einer korrekten E-Mail-Adresse herumkommen. Aber beim Namen oder der Adresse darf Wolfgang Holst zufolge durchaus geschummelt werden. «Solange es nicht um Vertragsverhältnisse geht, kann man auch falsche Angaben machen.»

Und an Preisausschreiben oder Gewinnspielen nehmen Internetnutzer, die ihre Daten ungern in fremden Händen wissen, besser erst gar nicht teil. «Da geht es ums Adressen sammeln», sagt Holst. Und sofern nur nach dem Namen und der Anschrift gefragt werde, sei das auch zulässig, so dass sich der Nutzer hinterher nicht beschweren kann.

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