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Mobilfunkanbieter oft mit unzulässigen Vertragsbedingungen

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Handygespräch
Vor Vertragsabschluss mit einem Mobilfunkanbieter sollten Verbraucher die AGBs genau prüfen. (Bild: dpa-infocom)

am 01.08.2008

Berlin (dpa/tmn) - Vor dem Abschluss eines Handyvertrags sollten Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genau prüfen. Das rät der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aus Berlin, der die Verträge mehrerer Anbieter unter die Lupe genommen hatten.

Dabei wurden in jedem einzelnen Fall «unzulässige Klauseln zum Nachteil des Kunden» gefunden. 19 der Anbieter erhielten daraufhin eine Abmahnung. Am häufigsten stießen die Verbraucherschützer auf Klauseln in den AGB, mit denen sich die Anbieter das Recht vorbehalten, ihre Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen «jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können». Das sei grundsätzlich unzulässig.

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