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Hohe Hürden für Glücksspiele im Internet

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Online-Glücksspiel
Gehört wohl bald der Vergangenheit an: Lotto im Internet soll wie andere Online-Glücksspiele verboten werden. (Bild: Schierenbeck/dpa/tmn)

am 14.07.2008 | Von Florian Oertel, dpa

Berlin (dpa/tmn) - Lotto im Internet? Von den staatlichen Lottogesellschaften in Deutschland ermöglichen momentan die wenigsten das Spielen übers Netz. Auch Wetten oder Pokerpartien sind nur mit Einschränkungen möglich.

«Lotto wird in Deutschland von den 16 Landeslotteriegesellschaften veranstaltet», erläutert Martin Jaschinski, Rechtsanwalt und Experte für Glücksspielrecht aus Berlin. Nur die Gesellschaften Bayerns, Niedersachsens und Hamburgs boten zuletzt das Spielen übers Netz an. Dabei dürfen die Spieler ihren Tipp nur bei der Gesellschaft ihres eigenen Bundeslandes abgeben. Daher können viele Deutsche nicht mitspielen - sie müssen den Umweg über Vermittler wie Faber, Tipp24 oder Jaxx gehen. «Die sind so eine Art Makler und vermitteln Verträge zwischen Spielern und Lottogesellschaft», sagt Jaschinski.

Allerdings steht das Internet-Lotto in Deutschland vor dem Aus: «Der neue Glücksspielstaatsvertrag sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2009 sämtliche Glücksspiele im Internet unzulässig sind», erläutert Klaus Sattler von der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg in Stuttgart, im Deutschen Lotto- und Totoblock derzeit federführend. Bis dahin können die Länder unter bestimmten Bedingungen Ausnahmegenehmigungen erteilen. Damit will der Staat gegen Glücksspiel- und Wettsucht vorgehen.

Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist demnach bald verboten. Betroffen sind neben Lotto auch Sportwetten. Dennoch können Internetnutzer aus Deutschland weiterhin online auf Sportereignisse tippen: bei Anbietern, die in EU-Staaten wie Malta und Großbritannien eine Lizenz haben. Hier herrscht laut Martin Jaschinski derzeit Rechtsunsicherheit darüber, ob sich diese Spieler der Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel schuldig machen.

«Die Spieler dafür zu belangen, wäre für die Staatsanwaltschaften aber sicher eine Sisyphos-Arbeit», so der Rechtsanwalt. Zudem klagen private Wettanbieter derzeit vor Verwaltungsgerichten, weil sie sich benachteiligt sehen. Relativ einfach stellt sich die Situation im Vergleich dazu beim Pokern dar, wie Martin Jaschinski erläutert. Poker sei zumindest nach gängiger Rechtsauffassung ebenfalls ein Glücksspiel. «Damit ist eine Genehmigung für das Online-Pokern gegen Einsatz nötig - und ich wüsste nicht, dass die in Deutschland jemand hat.» Wer das Spiel online anbietet, mache das auf der Basis von «unbeachtlichen» Genehmigungen etwa von Inselstaaten in der Karibik.

Auch hier können Spieler somit im Prinzip wegen der Teilnahme an einem nicht erlaubten Glücksspiel belangt werden. Das Hauptproblem ist aber ein anderes, wie Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin erläutert: im Fall eines Gewinns diesen auch einzustreichen, wenn sich der Anbieter querstellt. «Wenn es zum Streit darüber kommt, hat man rechtlich und praktisch keine Chance, das Geld einzutreiben.» Viele der entsprechenden Anbieter seien zwar auf Mund-zu-Mund-Propaganda angewiesen und daher auch zuverlässig, sagt Jaschinski. Es aber immer wieder Fälle, in denen Spieler in die Röhre schauen.

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