Urteil: Bank muss für «Phishing»-Angriff haften
Urteil: Bank muss für «Phishing»-Angriff haften
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Wer haftet, wenn Kriminelle mithilfe von Spionage-Software die Passwörter von Bankkunden ausspähen? Ein aktuelles Urteil stärkt die Verbraucher. (Bild: dpa)
am 07.07.2008
Wiesloch (dpa/tmn) - Beruhigung für Online-Bankkunden: Stehlen Kriminelle mit einer Spionage-Software Bankdaten von einem virengeschützten Computer, muss das Geldinstitut für eventuelle finanzielle Schäden haften.
Das hat das Amtsgericht Wiesloch in Baden-Württemberg in einem noch unveröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 4 C 57/08). Rechtsanwälte hoffen Medienberichten zufolge auf einen Präzedenzfall. Denn in den wenigen ähnlichen Verfahren wurde bisher zuungunsten der Geschädigten entschieden.
Nach der Entscheidung der Richter in Wiesloch trägt die Bank das Fälschungsrisiko eines Überweisungsauftrags - und nicht der Geschädigte. Außerdem könne das Geldinstitut nicht das Risiko der Sicherung des PCs auf den Online-Kunden abwälzen. In dem Fall hatten Kriminelle mit der sogenannten Keylogging-Methode den Computer eines Online-Kunden angezapft, während seine Ehefrau mehrere Überweisungen durchführte. Zwar war der PC durch ein gängiges Virenprogramm geschützt, dennoch gelang es den mutmaßlichen Tätern, von dem Konto über 4000 Euro an eine Mittelsfrau zu überweisen. Diese hob das Geld gleich ab und schickte es weiter ins Ausland. Die Frau konnte später von den Ermittlern gestellt werden.
Der Kontobesitzer verlangte von der Bank die Rückbuchung des Geldes, da er die Überweisung nicht veranlasst habe. Das Geldinstitut lehnte jedoch ab und berief sich auf einen «Anscheinsbeweis», wonach der Kunde selbst oder ein Dritter die Überweisung getätigt haben müsse. Außerdem verwies es auf die fehlende Firewall. Die Richter entschieden aber zugunsten des geschädigten Paares.
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