Spammen ein bisschen verboten
Spammen ein bisschen verboten
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am 23.11.2003 | von ak
Ab sofort ist Spammen in den USA verboten – zumindest ein bisschen. Denn das neue Anti-Spam-Gesetz, das gerade vom US-Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde, bekämpft den unliebsamen Werbemüll nur mit halbem Herzen, setzt aber Gesetze wie das weitaus schärfere kalifornische Anti-Spam-Gesetz außer Kraft.
Wichtige Spam-Taktiken zukünftig verboten
Das neue Gesetz verbietet eine Reihe von Taktiken, die Email-Spammer gerne einsetzen, um ihren Werbemüll unter die Leute zu bringen. So soll es in den USA zukünftig verboten sein, Emailadressen aus dem Web zu sammeln. Die Absenderangaben dürfen nicht gefälscht sein, die Betreffzeilen keine irreführenden Angaben enthalten. Außerdem müssen Werbemails „irgendwie“ als solche gekennzeichnet werden. Wie diese Kennzeichnung genau aussehen soll, regelt das Gesetz nicht. Die Art und Weise der Kennzeichnung bleibt den Versendern überlassen. Pornografische Mails müssen allerdings einen eindeutigen Warnhinweis enthalten. Auch soll es mit dem neuen Gesetz verboten werden, Werbemails millionenfach an Adressen zu verschicken, die von speziellen Programmen systematisch generiert werden.
Empfänger muss sich gegen Spammails wehren
Werbemails sind nur noch dann erlaubt, wenn sie dem Empfänger die eindeutige Möglichkeit geben, sich von der Empfängerliste streichen zu lassen. Zu diesem Zweck ist u. a. eine landesweite No-Spam-Liste geplant, in die sich jeder eintragen kann, der keinen Werbemüll in seinem Postfach wünscht. Das Recht, Spamversender zu verklagen, bekommen die Empfänger nicht. In der Praxis wird sich an der Spamflut vermutlich wenig ändern. Schuld daran ist das so genannte „opt-out-Prinzip“. Danach dürfen Massenmailversender ihre Werbemails zunächst auch weiterhin verschicken. Erst wenn sich ein Empfänger dagegen wehrt und eindeutig bekundet, dass er keine Werbung möchte, muss er aus dem Adressenpool der Versender herausgelöscht werden. Im Gegensatz dazu geht das „opt-in-Prinzip“ davon aus, dass Spammails grundsätzlich verboten sind. Dieses Prinzip, das z. B. im wesentlich schärferen kalifornischen Anti-Spam-Gesetz enthalten ist, erlaubt Werbemails nur dann, wenn der Empfänger dem Empfang von Werbung ausdrücklich zugestimmt hat.
Verbraucherschützer kritisieren das Gesetz
Kritiker des neuen Gesetzes befürchten, dass das „opt-out-Modell“ die Empfänger von Massenmails nicht wirklich entlastet. Mailempfänger müssen weiterhin viel Zeit und Arbeit investieren, um sich gegen lästigen Werbemüll zu wehren, kritisieren Verbraucherschützer das Gesetz, wobei noch nicht einmal gesichert sei, dass die landesweite „No-Spam-Liste“ auch wirklich den gewünschten Erfolg bringe. Dabei sei die ganze Sache doch recht einfach, meinen sie und ziehen einen Vergleich zur Prospektwerbung in Hausbriefkästen. Wer keine Werbeprospekte haben möchte, bringe dort ein Schild an mit der Aufschrift „Keine Werbung“. Das entspreche dem „opt-in-Prinzip“. Jeder Verteiler von Prospekten wisse dann Bescheid. Das neue Gesetz aber schränke – bezogen auf die elektronischen Briefkästen – diese Möglichkeit mit seinem „opt-out-Modell“ rigide ein. Würde das Gesetz auch für Prospektverteiler gelten, dann müsste, wer in seinem Hausbriefkasten keine Prospekte wolle, dies jedem einzelnen Prospektverteiler in Zukunft persönlich mitteilen.
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