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Geldverschwendung durch Sicherheitsgesetze

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am 16.04.2008 | von Alfred Krüger

In seinem Jahresbericht 2008 wirft der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert der Bundesregierung die Verschwendung öffentlicher Gelder vor. Es würden immer mehr Sicherheitsgesetze verabschiedet, die der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht dann nicht standhielten, sagte Weichert. Dies gelte insbesondere für die beschlossene Datenspeicherung auf Vorrat. Beklagt wird neben anderen Verstößen gegen den Datenschutz insbesondere „die Leichtigkeit, mit der eine Strafverfolgungsbehörde einen beschlagnahmten Computer an einen Verband der Unterhaltungsindustrie weitergegeben“ habe – inklusive aller privaten Dokumente, Fotos und Dateien.

Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig
Thilo Weichert, schleswig-holsteinischer Landesbeauftragter für den Datenschutz, findet in seinem kürzlich veröffentlichten Jahresbericht 2008 deutliche Worte. „Die Vorratsdatenspeicherung, also die sechsmonatige Speicherung sämtlicher Telekommunikationsverbindungsdaten, ist unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig“, sagt der Datenschützer. Das Gesetz verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis.

Volkszählungsurteil
„Im Volkszählungsurteil von 1983 und später immer wieder erklärte das Bundesverfassungsgericht die Speicherung ‚nicht anonymisierter Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken’ für unzulässig“, führt Weichert aus. Zudem seien die Zwecke der Vorratsdatenspeicherung unbestimmt, „weil die Verkehrs- und Standortdaten aller Teilnehmer und Nutzer öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste pauschal und ohne jeden konkreten Anhaltspunkt für eine konkrete Straftat der betroffenen Personen gespeichert werden sollen“.



„Trotzig und ohne Einsicht“
Das verabschiedete Gesetz verstoße Weicherts Meinung nach also ganz offensichtlich gegen eine Reihe von Rechtsgrundsätzen. „Dennoch hält die Bundesregierung trotzig und ohne Einsicht zu zeigen daran fest.“ Das sei symptomatisch für die Politik der Bundesregierung. Denn ein Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zeige ganz eindeutig, dass viele der verabschiedeten Sicherheitsgesetze nicht mit dem Grundgesetz vereinbar waren.

Ressourcenverschleuderung
„Schlampige Arbeit“ müsste man einem privatwirtschaftlichen Unternehmen vorwerfen, das eine solche Fehlerquote produziert – so könnte man Weicherts Argumenten noch hinzufügen. Weichert selbst belässt es bei dem Vorwurf, der Gesetzgeber betreibe „Ressourcenverschleuderung“: „Während beim Datenschutz geknausert wird, werden öffentliche Gelder für aufwändige Gesetzgebungs- und Gerichtsprozesse ohne erkennbaren Nutzen ausgegeben“, erklärt der Datenschützer. Noch schlimmer aber sei, dass auch das „Vertrauen der Bevölkerung in die Verfassungstreue von Gesetzgebungsorganen“ verschleudert werde.

Zahlreiche Einzelverstöße gegen Datenschutz
Darüber hinaus schildert Weichert in seinem knapp zweihundertseitigen Bericht zahlreiche Einzelfälle, in denen gegen Datenschutzvorschriften in der öffentlichen Verwaltung, aber auch in Unternehmen verstoßen worden sei. Besonders besorgt zeigt sich der Datenschützer, wenn es um die gängige Praxis der deutschen Musikindustrie und ihrer Anwälte geht, gegen Nutzer von Musiktauschbörsen vorzugehen.

Weitergabe beschlagnahmter Computer
„Sehr beunruhigt hat uns die Leichtigkeit, mit der eine Strafverfolgungsbehörde einen beschlagnahmten Computer an einen Verband der Unterhaltungsindustrie weitergegeben hat mit dem Angebot, evtl. festgestellte Urheberrechtsverletzungen zu ermitteln und zu verfolgen“, so Weichert. Der ursprüngliche Straftatverdacht habe sich in diesem Fall nicht bestätigt.

Kein Einzelfall
Was Weichert besonders empört: Bei der Bereitstellung des Rechners wurde den Anwälten der Musikindustrie „ohne Bedenken der Zugriff auf sämtliche gespeicherten Daten, einschließlich privater Bilder oder E-Mails ermöglicht“. Das sei kein Einzelfall, sagt Weichert. Vielmehr gebe es Anhaltspunkte dafür, „dass systematisch (...) eine Kooperation von Strafverfolgern und Unterhaltungsindustrie erfolgt, bei der die grundlegendsten Anforderungen des Datenschutzes missachtet werden“.

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