eBay haftet bei Identitätsdiebstahl
eBay haftet bei Identitätsdiebstahl
IT-News-World.de
0
5
1
am 15.04.2008 | von Alfred Krüger
eBay, Betreiber des weltgrößten Internetauktionshauses, muss umgehend Sicherungsmaßnahmen ergreifen, wenn das Unternehmen auf die missbräuchliche Benutzung eines Namens plus Adresse und Geburtsdaten hingewiesen wird. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden. Eine generelle Vorabprüfung bei der Anmeldung muss das Internetauktionshaus allerdings nicht durchführen. Eine allgemeine Überwachungspflicht des Host-Providers lehnen die Karlsruher Richter ab. „Ist der Host-Provider aber einmal auf einen klaren Rechtsverstoß hingewiesen worden, muss er diesen Anbieter nicht nur sperren, sondern im Rahmen des Zumutbaren auch entsprechende Verstöße in der Zukunft verhindern“, sagt das Gericht.
Der Fall
Ein Fall wie viele: Der Kläger, selbst bei eBay angemeldet, erhielt im November 2003 Telefonanrufe von erbosten eBay-Mitgliedern, die sich bei ihm beschwerten. Sie waren der Meinung, sie hätten bei ihm über eBay einen Designer-Pullover ersteigert. Da sich der teure Pullover als Plagiat herausgestellt hatte, wollten sie das Geschäft rückgängig machen. Doch der Kläger wusste von nichts. Er hatte noch nie bei eBay etwas angeboten oder verkauft.
„universum3333“
Nachforschungen ergaben, dass sich ein Unbekannter mit den Daten des Klägers bei eBay angemeldet hatte. Auch Wohnort und Geburtstag hatte „universum3333“ vom Kläger „entlehnt“ – eine typische Vorgehensweise für eBay-Betrüger. Sie stehlen die Identität eines x-beliebigen Bürgers, melden sich bei eBay mit den fremden Daten an und starten ihre Betrugsaktionen – in diesem Falle den Verkauf von billigen Plagiaten teurer Markenpullover.
Immer wieder Ärger
Der Kläger setzte sich sofort mit eBay in Verbindung und verlangte die Löschung des fraglichen Accounts. eBay handelte prompt. Doch der Betrüger war offenbar auf den Geschmack bekommen. Er meldete sich mehrfach erneut bei eBay an – mit jeweils anderen Pseudonymen, aber mit denselben falschen Daten. Auch die Betrügereien wurden fortgesetzt. Der Kläger bekam daraufhin immer wieder Ärger mit Kunden des Betrügers, die die gefälschten Markenpullover an seine Adresse zurückschickten.
eBay haftet
Irgendwann hatte der Kläger von diesen Spielchen genug. Er verklagte das Internetauktionshaus und verlangte, dass eBay künftig solche Betrügereien unterbinden solle. Vor den Gerichten erster und zweiter Instanz bekam der Kläger Recht. Die Richter gingen davon aus, dass „die Beklagte (eBay) im Rahmen der Störerhaftung für die Verletzung des Namensrechts des Klägers verantwortlich sei“.
Vorabprüfung unzumutbar
Man könne – so die Richter – eBay nicht zumuten, „im Voraus Prüfungen vorzunehmen“, meinten die Richter. Eine Prüfungspflicht setze allerdings immer dann ein, wenn eBay auf eine konkrete Rechtsverletzung hingewiesen werde. Dies sei auch geschehen, und eBay habe entsprechend reagiert. eBay habe es aber unterlassen, Maßnahmen zur Verhinderung künftiger Namensrechtsverletzungen zu ergreifen.
Prüfung im Rahmen des Zumutbaren
Die Karlsruher BGH-Richter schlossen sich in ihrem Urteil (Urt. v. 10.04.2008 - Az. I ZR 227/05) den Argumenten der untergeordneten Gerichte an. eBay habe zwar keine allgemeine Überwachungspflicht, müsse also nicht bei jeder Anmeldung eines neuen Mitglieds prüfen, ob die Anmeldedaten möglicherweise „gestohlen“ wurden. „Ist der Host-Provider aber einmal auf einen klaren Rechtsverstoß hingewiesen worden, muss er diesen Anbieter nicht nur sperren, sondern im Rahmen des Zumutbaren auch entsprechende Verstöße in der Zukunft verhindern“, entschied der BGH.
Weitere News aus Netzwelt
25.06.2008 | Alfred Krüger | Anfang Juli schlug das Sicherheitsunternehmen Kaspersky Alarm. Die russischen Schadprogrammfahnder hatten gefährliche Trojaner in der freien Wildbahn des Internets aufgespürt: Ransomware - Schadprogramme, die Dateien im Opfer-PC verschlüsseln und ihre Opfer anschließend erpressen. Kaspersky rief daraufhin die Webgemeinde auf, bei der Entschlüsselung mitzuhelfen. Kritiker vermuteten einen PR-Gag. Und tatsächlich zeigt sich jetzt, dass es gar nicht nötig ist, den Schlüssel herauszufinden. Ein simples Recovery-Programm reicht aus, damit man wieder an die Daten kommt.
Weiter lesen ...
16.05.2008 | von Alfred Krüger | Alle Jahre wieder legt die Business Software Alliance (BSA) ihren Pirateriebericht vor. Es geht um raubkopierte Software und die Schäden, die dadurch bei den Softwarefirmen entstehen. In Deutschland, so berichtet die BSA in ihrem jüngsten Pirateriebericht, ist der Anteil raubkopierter Software 2007 auf 27 Prozent zurückgegangen. Weltweit verzeichnet die BSA jedoch einen Anstieg um drei Prozent auf 38 Prozent. Die Zahlen werden vom US-Marktforschungsinstitut IDC ermittelt und sind mit Vorsicht zu genießen.
Weiter lesen ...
13.05.2008 | von Alfred Krüger | Vom Schreibtisch aus in ferne Galaxien? Microsoft macht’s möglich – mit WorldWide Telescope. Die Software erlaubt einen digitalen Blick durch verschiedene Weltraumteleskope in die unendlichen Weiten des Universums. Wer die technischen Möglichkeiten besitzt, kann sogar ein eigenes Teleskop über die neue Software aus dem Haus Microsoft fernsteuern. Die Daten, die WorldWide Telescope benutzt, stammen von verschiedenen Teleskopen auf der Erde und der Erdumlaufbahn. Wer WorldWide Telescope benutzen möchte, braucht allerdings einen in jeder Hinsicht überdurchschnittlich leistungsfähigen PC. Es gilt das Motto: Mehr ist immer besser.
Weiter lesen ...
04.05.2008 | von Alfred Krüger | Das Pokern um die Übernahme von Yahoo durch Microsoft ist vorerst vorbei. Microsoft hat sein Übernahmeangebot offiziell zurückgezogen. Yahoo wird dem Redmonder Softwarekonzern nicht einverleibt. Das gab Microsoft-Chef Steve Ballmer heute in einem Brief an Yahoo-Chef Jerry Chang bekannt. Zwischen beiden hatte es noch in den letzten Tagen Gespräche gegeben – aber offenbar in der Sache keine Annäherung. Obwohl Microsoft den Preis noch einmal um zwei Dollar pro Aktie von 31 auf 33 Dollar angehoben haben soll, zeigte Chang sich offenbar nicht willig. Analysten gehen nun davon aus, dass der Kurs der Yahoo-Aktie kräftig sinken wird.
Weiter lesen ...
30.04.2008 | von Alfred Krüger | eBay rüstet auf in Sachen Sicherheit. Nicht nur in Australien, sondern nun auch in Deutschland gilt: In bestimmten Fällen müssen eBay-Verkäufer ihre finanziellen Transaktionen künftig über den Bezahldienst PayPal abwickeln. PayPal ist eine eBay-Tochter und bietet Käufern, die per PayPal zahlen, eine Absicherung bis zu 1000 Euro. Der PayPal-Zwang soll für Verkäufer eingeführt werden, die gewisse Mindestkriterien nicht erfüllen. In Australien wurde der PayPal-Zwang bereits vor rund drei Wochen angekündigt.
Weiter lesen ...
Weitere News aus dem Bereich Netzwelt »