Widerrufsbelehrung mangelhaft
Widerrufsbelehrung mangelhaft
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am 26.01.2008 | von Alfred Krüger
Online-Shopping wird in Deutschland immer beliebter. Zu dieser „weltbewegenden“ Erkenntnis ist nun auch der IT-Branchenverband Bitkom gekommen. Er hat die Zahlen allerdings nicht selbst erhoben, sondern „nur“ interpretiert. Sie stammen von der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Bitkom nimmt die zunehmende Verbreitung des Online-Shoppings zum Anlass um auf die Mängel im deutschen Widerrufsrecht hinzuweisen. Das sei extrem kompliziert und äußerst verbraucherfeindlich – und peinlich für das Bundesjustizministerium sind diese Regeln auch.
Deutschland auf Platz 4
Im letzten Jahr haben rund 41 Prozent der deutschen Internetnutzer online eingekauft, drei Prozent mehr als 2006. Vor zwei Jahren wagten demgegenüber erst 32 Prozent der Internetnutzer den Einkauf im Netz. Online-Shopping wird also immer beliebter, weiß nun auch der Bitkom aufgrund der Zahlen die die europäische Statistikbehörde Eurostat erhoben hat. An der europäischen Spitze liegen übrigens Großbritannien, Dänemark und die Niederlande. In Großbritannien kaufen 44 Prozent der Internetnutzer online ein. In Dänemark und den Niederlanden sind es jeweils 43 Prozent.
Online-Einkaufsmuffel
Die Online-Einkaufsmuffel befinden sich hauptsächlich im süd- und südosteuropäischen Raum. In Spanien und Portugal wagen nur 13 bzw. 6 Prozent der Internetnutzer den Schritt zum Einkaufen ins Netz. In Rumänien und Bulgarien liegen die Quoten bei äußerst dürftigen 2 Prozent. Hier dürfte ein Zusammenhang bestehen zwischen der Art des Internetanschlusses und der Bereitschaft zum Online-Shopping bestehen. Je besser die Breitbandinfrastruktur mit den entsprechend günstigen Flatrateangeboten ist, desto höher ist die Quote der Online-Shopper in einem Land.
Rechtliche Barrieren
Dem Internethandel werden in Deutschland künstlich rechtliche Barrieren aufgebaut, meint der Bitkom und kritisiert vor allem das deutsche Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht müsse im Interesse der Rechtssicherheit für Händler und Kunden praxisnah und verständlich formuliert werden. Davon ist man in der Bundesrepublik allerdings noch weit entfernt. Online-Shopbetreiber haben das Nachsehen. Sie geraten immer wieder in die Fänge windiger Abmahner, die sich an Rechtsmängeln in den Widerrufsbelehrungen stoßen und massenhaft kostenpflichtige Abmahnungen verschicken – beispielsweise an Händler bei eBay.
Verbraucherfeindliches Widerrufsrecht
Aber auch die Verbraucher leiden unter dem deutschen Widerrufsrecht. Die Belehrungstexte sind vielfach zu lang und in einem Juristendeutsch abgefasst, dass der Nicht-Jurist kaum noch verstehen kann. Das gilt im Übrigen auch für den Musterbelehrungstext, den das Bundesjustizministerium herausgegeben hat. Offenbar waren selbst die verbeamteten Juristen im Ministerium überfordert. Ihre Musterbelehrung enthält Passagen, die einer rechtlichen Überprüfung durch bundesdeutsche Gerichte nicht standgehalten haben.
Wer soll das lesen und verstehen?
Das ist auch dem Bundesjustizministerium aufgefallen. Derzeit wird an einer neuen Widerrufsbelehrung gearbeitet. Der Entwurf ist fertig und wurde bereits veröffentlicht. Sein Juristendeutsch ist in großen Teilen für den Verbraucher völlig unverständlich – und außerdem zu lang. Eine Widerrufsbelehrung nach Vorgabe des Bundesjustizministeriums müsste aus ungefähr 12.000 Zeichen bestehen - und wäre damit rund vier Din-A4-Seiten lang.
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