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Düstere Datenschutzbilanz

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am 24.12.2007 | von Alfred Krüger

Peter Schaar zieht Bilanz. „Das Jahr 2007 war sicherlich kein Erfolgsjahr für den Datenschutz“, stellt der Bundesdatenschutzbeauftragte gegenüber der Nachrichtenagentur ddp fest. Man habe das Schlimmste verhindern können. Dennoch habe es in der Bundesrepublik einen Paradigmenwechsel gegeben weg von einer gezielten verdachtsabhängigen Erhebung personenbezogener Daten in konkreten Ermittlungsverfahren hin zu einer anlasslosen generellen Speicherung. Die Datenspeicherung auf Vorrat stelle die gesamte Bevölkerung unter einen Generalverdacht.

Es hätte noch schlimmer kommen können
Die Bilanz des Bundesdatenschutzbeauftragten für 2007 klingt düster. Der Datenschutz ist in der Defensive. In vielen Bereichen habe es erhebliche Einschränkungen gegeben. Man habe zwar Schlimmeres verhindern können, erklärte Peter Schaar gegenüber der Presseagentur ddp. Schaar nannte beispielsweise, dass Fingerabdrücke zwar in die Pässe aufgenommen wurden. „Aber wir konnten verhindern, dass sie in externen Dateien landen“, so Schaar. Als „Sieg“ des Datenschutzes wertet Schaar zudem, dass die Speicherzeit für Vorratsdaten auf sechs Monate begrenzt wurde. Dass der Zugriff auf die von jedem Bürger gespeicherten Telefonie- und Internetverbindungsdaten nicht nur auf Fälle von Terrorismus und Schwerstkriminalität beschränkt wurde, ist eine weitere Niederlage des bundesdeutschen Datenschutzes. Schaar erwähnt diese Niederlage nicht.

Unter Generalverdacht
Dafür kritisiert natürlich auch der Bundesdatenschutzbeauftragte den Paradigmenwechsel, den das Gesetz zur Datenspeicherung auf Vorrat provoziert hat. Die Bundesbürger werden unter einen Generalverdacht gestellt. Der Staat erklärt jeden einzelnen Bürger zum potenziellen Terroristen und Schwerstkriminellen. Es wird verdachtsunabhängig gespeichert. Alternative Formen der Datenspeicherung kamen dem Gesetzgeber offenbar nicht in den Sinn, obwohl sie möglicherweise wesentlich effizienter und mit weniger Aufwand betrieben werden könnten.



Mehr Sensibilität für den Nebenfolgen von Gesetzen
„Die Frage, die sich im Zusammenhang mit der Terrorbekämpfung stellt, ist die nach dem rechten Maß“, erklärte Schaar. Der Bundesdatenschutzbeauftragte wünscht sich von den politischen Entscheidungsträgern „mehr Sensibilität für die gesellschaftlichen Nebenfolgen ihrer Beschlüsse“. Maßnahmen, die in bestimmten Bereichen und Situationen einen gewissen Sinn machten, könnten dennoch insgesamt die Bürgerrechte beeinträchtigen. Ob ein Gesetz wie jenes zur Datenspeicherung auf Vorrat zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität überhaupt sinnvoll sind, ließ der Bundesdatenschutzbeauftragte außen vor.

Keine Online-Durchsuchungen
Schaar wandte sich auch gegen die Forderung nach Online-Durchsuchungen von Computern. „Bei allem Verständnis für die Klagen der Sicherheitsbehörden über die zunehmende Verschlüsselung von Kommunikationsvorgängen durch Kriminelle hielte ich es für fatal, deshalb eine generelle Befugnis zu einem heimlichen Zugriff auf Festplatten einzuführen“, so Schaar. Hier müsse nach Lösungen gesucht werden, die sich auf den Zugriff auf Kommunikationsvorgänge von Kriminellen beschränken und bei denen die Privatsphäre der Nutzer gewahrt werde.

Datenschutz im Web 2.0
Wie geht es 2008 weiter? Schaar rief zu einer aktiven Politik auf, um den Datenschutz zu stärken. Handlungsbedarf gebe es beispielsweise beim Umgang mit genetischen Daten in der Wirtschaft. Es müsse verhindert werden, dass Unternehmen bei Neueinstellungen die genetischen Daten der Bewerber prüfen wollen. Datenschutz kann aber nur wirklich funktionieren, wenn auch die Bürger mitspielen. Das sei in Zeiten des Web 2.0 jedoch immer weniger der Fall. Schaar kritisierte die „Selbstentblößung vieler Menschen“, die im Mitmachweb bedenkenlos selbst intime Daten über sich preisgeben würden. „Die Gefahren für den Datenschutz gehen nicht nur vom Staat und von Unternehmen aus, sondern auch von unvorsichtigem Verhalten der Bürger selbst“, so Schaar – kein Wunder. Denn über die Gefahren, die das Mitmachweb seinen Nutzern bietet, dringt kaum etwas bis zu den betroffenen Nutzern durch. Wie auch? Es gibt keinen sechsten Sinn für Datenschutzgefahren. Und der Staat hat anderes zu tun, als seine Bürger aufzuklären. Er forscht sie lieber aus…

IT-News World wünscht
frohe Weihnachten
und einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2008!

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