Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung
Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung
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am 18.12.2007 | von Alfred Krüger
Jürgen Koppelin, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestags- fraktion, hat Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Datenspeicherung auf Vorrat eingelegt. Die verdachtsunabhängige Vorratsdaten- speicherung von Telefon- und Internetdaten sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, sagt Koppelin. „Eine solche Totalregistrierung aller Bürger ist verfassungswidrig“, so der FDP- Abgeordnete. Auch Ex- Bundesinnen- minister Gerhard Baum und Ex- Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie etliche weitere Oppositionspolitiker und mehrere Tausend Bürgerrechtler haben ihren Gang nach Karlsruhe angekündigt.
Gültig ab 1. Januar 2008
Das umstrittene Gesetz zur Datenspeicherung auf Vorrat war am 9. November dieses Jahres trotz heftiger Proteste seitens der Opposition und etlicher außerparlamentarischer Gruppen mit den Stimmen der Regierungskoaltion verabschiedete worden. Es gilt ab 1. Januar nächsten Jahres – zumindest im Hinblick auf die Speicherung der Telefondaten. Bei Telefongesprächen müssen von da ab Rufnummern, Uhrzeit und Datum der Verbindung sowie bei Handygesprächen auch der Standort des Teilnehmers vom jeweiligen Netzbetreiber für sechs Monate gespeichert werden – verdachtsunabhängig, also von jedem Bundesbürger.
Internetüberwachung ab 2009
Ab Anfang 2009 gilt eine entsprechende Regelung auch für die Speicherung von Internetverbindungsdaten. Die Internetprovider müssen bei jeder Verbindung die IP-Adresse, Beginn und Ende der Verbindung sowie die Anschlusskennung abspeichern und sechs Monate lang aufbewahren. Entsprechendes gilt für die Nutzung von Email, SMS und Internettelefonie. Ziel ist es, die Terrorismusbekämpfung zu erleichtern, so die Protagonisten und Verharmloser aus der Regierungskoalition – allen voran Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sowie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Paradigmenwechsel
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist dem linksliberalen Spektrum ihrer Partei zuzuordnen und hat sich von Anbeginn vehement gegen die verdachtsunabhängige Datenspeicherung auf Vorrat ausgesprochen. „Die Vorratsdatenspeicherung sieht vor, ohne Verdacht und Anlass alle Daten der Telekommunikation sowie komplette Bewegungsprofile von allen Bürgern für ein halbes Jahr auf Vorrat zu speichern“, sagt die FDP-Politikerin. „Die FDP lehnt diese Vorratsdatenspeicherung ab und unterstützt den Protest, der sich gegen den dramatischen Paradigmenwechsel richtet.“ Sie meint damit, dass mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung alle Bundesbürger vom Kleinkind bis zum Hundertjährigen unter Generalverdacht gestellt werden. Eine solche fundamentale Umkehr bisher geltender Grundsätze sei nicht hinzunehmen und widerspreche dem Grundgesetz.
„Was nützt das, wo führt das hin?“
Deutliche Worte – weniger gegen die Vorratsdatenspeicherung, dafür mehr gegen die rapide wachsende Überwachungslust staatlicher Behörden – findet auch Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD). „Die Frage bei allen Vorschlägen ist doch: Was nützt das, wo führt das hin“, erklärte kürzlich in Berlin. „Was haben wir davon, wenn wir Terrorverdächtige auch noch in der Wohnung, im Schlafzimmer, auf dem Klo filmen können?“
Chip einpflanzen
Körting habe die Befürchtung, dass alle 14 Tage etwas Neues erfunden werde. Dabei spiele eine Rolle – so Körting -, dass in der öffentlichen Diskussion in den vergangenen Jahren die Bedrohung durch den islamistischen Terror bis zum Krieg überhöht worden sei. „Die Bundesrepublik ist nicht in ihrer Existenz bedroht“, sagt Körting. „Wir sollten uns davor hüten, eine solche Existenzbedrohung an die Wand zu malen.“ Es werde permanent etwas gefordert, was man noch tun müsse, „statt das sauber und ordentlich zu machen, was schon nach den Gesetzen getan werden kann“. Sein ironisches Fazit: „Irgendwann kommen wir in eine Gesellschaft, wo ich Leuten einen Chip einbaue, dann habe ich ein vernünftiges Bewegungsprofil.“
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